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5. November 2025

Strafrechtliches Risikomanagement – was Unternehmen wissen müssen

Sind Sie Geschäftsführer:in, Vorstandsmitglied oder Führungskraft eines Unternehmens oder Vereins? Dann gelten Sie rechtlich als Entscheidungsträger – und tragen Verantwortung, wenn es um strafrechtlich relevante Verfehlungen im Unternehmen geht.

Was ist das VbVG? — Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) regelt, wann ein Unternehmen (im Gesetz: Verband) für Straftaten verantwortlich gemacht werden kann, die in seinem Umfeld begangen wurden – etwa durch Mitarbeiter:innen oder Führungspersonen.

 

Wer ist „Entscheidungsträger? — Als Entscheidungsträger gelten laut VbVG Personen, die Leitungsaufgaben wahrnehmen oder wesentliche Kontrollfunktionen innehaben – dazu zählen Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, aber auch Bereichsleiter:innen, wenn ihnen relevante Verantwortung übertragen wurde.

 

Was ist ein „Verband? — Ein Verband im Sinne des VbVG ist jede juristische Person – z. B. GmbH, AG, Verein, Genossenschaft oder Stiftung. Auch Unternehmen der öffentlichen Hand können darunterfallen.

 

Welche Maßnahmen sind erforderlich? — Das Gesetz verlangt von Unternehmen eine ordnungsgemäße Organisation, um strafbare Handlungen zu verhindern. Wer Risiken ignoriert, haftet im Ernstfall. Umgekehrt kann ein funktionierendes Compliance- und Risikomanagementsystem strafmindernd wirken oder sogar vor Strafverfolgung schützen.

 

Wichtige Maßnahmen sind u.a.:

 

Wie steht es um Ihr Unternehmen? — Haben Sie Ihre Organisationsstruktur und Ihre Risikofelder rechtlich durchleuchtet? Verfügen Sie über ein aktuelles Risikomanagementsystem? Entsprechen Ihre Abläufe den gesetzlichen Anforderungen?

 

Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Gemeinsam schaffen wir eine rechtssichere Basis für Ihr Unternehmen – individuell, lösungsorientiert und praxistauglich.

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