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Unsere Rechtsgebiete

Beratung

Egal, ob es um Vertragsabschlüsse, Eigentumsfragen, Schadensersatzansprüche oder familienrechtliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung oder Erbschaft geht – das allgemeine Privatrecht schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, die ein geordnetes Miteinander ermöglichen.

  • Strategische Beratung 
bei rechtlich relevanten Entscheidungen
  • Begleitung bei Unternehmens-
gründung, Expansion, Nachfolge
  • Rechtskonforme Strukturierung 
und Umstrukturierung
  • Schnittstelle zu Steuerberater:innen 
und Jurist:innen

Im Bereich Privatrecht unterstützen wir Sie in folgenden Rechtsgebieten:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
  • Ehescheidungsrecht, Einvernehmliche Ehescheidungen
  • Unterhaltsrecht
  • Kontaktrecht/Obsorgerecht
  • Pferderecht
  • Jagdrecht
  • Versicherungsrecht
  • Insolvenzrecht, insbesondere Schuldnervertretung
  • Durchführung von Privatkonkursen (Schuldenregulierung)
  • Miet- und Wohnrecht, Errichtung von Miet- und Pachtverträgen
  • Errichtung von Verträgen aller Art, insbesondere Liegenschafts- und Immobilienverträge, insbesondere Kaufverträge, Übergabsverträge etc.
  • Baurecht und Verkehrsrecht

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