Unsere Rechtsgebiete
Beratung
Egal, ob es um Vertragsabschlüsse, Eigentumsfragen, Schadensersatzansprüche oder familienrechtliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung oder Erbschaft geht – das allgemeine Privatrecht schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, die ein geordnetes Miteinander ermöglichen.
- Strategische Beratung bei rechtlich relevanten Entscheidungen
- Begleitung bei Unternehmens- gründung, Expansion, Nachfolge
- Rechtskonforme Strukturierung und Umstrukturierung
- Schnittstelle zu Steuerberater:innen und Jurist:innen
Im Bereich Privatrecht unterstützen wir Sie in folgenden Rechtsgebieten:
- Allgemeines Zivilrecht
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Ehescheidungsrecht, Einvernehmliche Ehescheidungen
- Unterhaltsrecht
- Kontaktrecht/Obsorgerecht
- Pferderecht
- Jagdrecht
- Versicherungsrecht
- Insolvenzrecht, insbesondere Schuldnervertretung
- Durchführung von Privatkonkursen (Schuldenregulierung)
- Miet- und Wohnrecht, Errichtung von Miet- und Pachtverträgen
- Errichtung von Verträgen aller Art, insbesondere Liegenschafts- und Immobilienverträge, insbesondere Kaufverträge, Übergabsverträge etc.
- Baurecht und Verkehrsrecht