Wie wir arbeiten

Unsere
Rechtsgebiete

 

Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf allgemeines Privatrecht, Unternehmensrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht, wobei wir 
stets den neuesten Stand der Rechtsprechung und gesetzlichen Änderungen im Blick behalten, um Ihnen aktuelle und voraus-
schauende Beratung zu gewährleisten.

Allgemeines Privatrecht

Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Personen und Unternehmen und ist damit das Fundament des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Von Vertrags-abschlüssen über Eigentumsfragen bis hin zu familienrechtlichen Angelegenheiten – das allgemeine Privatrecht durchdringt zahlreiche Aspekte unseres Alltags. 

Das allgemeine Privatrecht unterscheidet rechtliche Beziehungen zwischen Personen, als auch zwischen Personen und Unternehmen.

So wird das allgemeinde Privatrecht schlagend, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen, wenn Sie einen Kaufvertrag beim Bäcker abschließen, im Nachbarschaftsrecht und vieles mehr.

Mehr zum allgemeinen Privatrecht

Strafrecht

Das Strafrecht schützt bestimmte Werte (Rechtsgüter) vor Angriffen durch Androhung durch Strafe.

Rechtsgüter sind rechtlich geschützte Werte in einer Gesellschaft, wobei die Rechtsordnung dem Schutz dieser Werte dient und auch Verletzungen mit staatlich organisiertem Zwang reagiert.

 

Mehr zum Strafrecht

Die Republik Österreich, vertreten durch die jeweiligen Staatsanwaltschaften als Ankläger auf. Es herrscht das Verfolgungs- bzw. Anklageprinzip.

Das Strafrecht stellt Rechtssätze auf, die die Strafbarkeit bestimmter Handlungsweisen und ihrer spezifischen Merkmale definieren, die sogenannten Straftatbestände. Festgelegt werden zu der Art und Umfang der mit der Normverletzung gebundenen Strafmaßnahmen (Strafzumessungsrecht, Sanktionsrecht).

Unternehmens-
recht

Das Unternehmensrecht bezeichnet in Österreich als objektives Recht alle Normen, die sich an Unternehmer richten. Bis zur Handelsrechtsreform 2007 durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz hieß dieses Rechtsgebiet Handelsrecht.

Das Unternehmensrecht ist das Sonderprivatrecht der Unternehmen. Es regelt die Rechtsstellung des Unternehmers und um Fastrechtsgebiete wie das Firmen- und Gesellschaftsrecht.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, dazu gehören unzählige Bereiche und Aufgaben, wie zum Beispiel Regelung betreffend Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht, Zustellrecht oder auch besondere Verwaltungsrechtsgebiete wie zum Beispiel das Jagdrecht, Fremdenrecht oder Denkmalschutzrecht.

 

Mehr zum Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist gekennzeichnet von einheitlicher in Österreich geltenden Rechten, wobei man diese gesetzlichen Normen Bundesgesetze nennt.

Darüber hinaus kennt das Verwaltungsrecht auch länderspezifische Unterschiede, diese zeigen sich insbesondere in den sogenannten landesgesetzlichen Bestimmungen (Landesrecht).

Hintergrund ist, dass diese Landesgesetze auf die landestypischen Gegebenheiten Bezug nehmen, wobei insbesondere zum Beispiel im Jagdrecht diese unterschiedlichen Spezifikationen zu Tage treten.

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Dr. Harald Korp
Rechtsanwalt/Verteidiger in Strafsachen
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